Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
TV UmBw § 11 ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG § 69 Abs. 2
ETV UmBw, ArbGG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit um eine Einmalzahlung; Gebot der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis; Willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer
- Judicialis
TV UmBw § 11; ; ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b); ; ArbGG § 69 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 611
Stichtagsregelung für Einmalzahlung und Gleichbehandlungsgrundsatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 27.09.2005 - 3 Ca 1310/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05
Eine Gruppenbildung ist danach sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa Urt. v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92, Urt. v. 25.10.2001 - 6 AZR 560/00). - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05
Eine Gruppenbildung ist danach sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung der Personenkreise keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. etwa Urt. v. 28.07.1992 - 3 AZR 173/92, Urt. v. 25.10.2001 - 6 AZR 560/00). - BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 615/01
Eingruppierung eines Marketing-Assistenten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05
Die Grenze zur Willkür wird jedoch durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG Urt. v. 18.04.2002 - 8 AZR 615/01). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 2 Sa 478/05
Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 2 Sa 899/05
Auch sieht die Kammer keine Veranlassung, von ihrer Rechtsaufassung im Urteil von 06.09.2005 - 2 Sa 478/05 abzuweichen.
- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
zum Problem bereits LAG Berlin 29.7.2005 - 2 Sa 899/05 - n.v. [II.2.]: "Die Tatsachen, die eine Kündigung wegen des Bestehens eines Verdachts einer Vertragsverletzung rechtfertigen sollen, sind von dem Arbeitgeber im Einzelnen vorzutragen.Hierzu gehört auch, dass der Inhalt des Anhörungsgespräches und die aus ihm folgenden Wertungen und Aktivitäten des Arbeitgebers im Einzelnen im Kündigungsschutzprozess vorgetragen werden müssen".S. zum Problem bereits LAG Berlin 29.7.2005 - 2 Sa 899/05 - n.v. [II.2.]: "Die Tatsachen, die eine Kündigung wegen des Bestehens eines Verdachts einer Vertragsverletzung rechtfertigen sollen, sind von dem Arbeitgeber im Einzelnen vorzutragen.
185) S. zum Problem bereits LAG Berlin 29.7.2005 - 2 Sa 899/05 - n.v. [II.2.]: "Die Tatsachen, die eine Kündigung wegen des Bestehens eines Verdachts einer Vertragsverletzung rechtfertigen sollen, sind von dem Arbeitgeber im Einzelnen vorzutragen.
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2006 - 3 Sa 278/06
Gleichbehandlung und rückwirkende Stichtagsregelung
Die Grenze zur Willkür wird jedoch durch eine Regelung nicht schon dann überschritten, wenn die getroffene Lösung nicht die zweckmäßígste, vernünftigste oder gerechteste ist, sondern erst dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die Regelung nicht finden lässt (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 615/01; LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2005 - 2 Sa 478/05; LAG Rheinland-Pfalz vom 14.02.2006 - 2 Sa 899/05 - jeweils zitiert nach JURIS).Es liegt grundsätzlich im Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers, die Kriterien für eine übertarifliche freiwillige Leistung selbst festzulegen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2005 - 2 Sa 478/05; LAG Rheinland-Pfalz vom 14.02.2006 - 2 Sa 899/05 - jeweils zitiert nach JURIS).